LIEFERANTEN-VERHALTENSKODEX
LIEFERANTEN-KODEX
ZUSAMMENFASSUNG
Einführung
1. Arbeits- und Menschenrechte
2. Unternehmensethik und Integrität
3. Respekt vor und Stärkung von lokalen Gemeinden
4. Respekt vor und Schutz von natürlichen Ökosystemen
5. Produkthaftung
6. Erfüllung dieses Verhaltenskodex und Form der Verbreitung
EINFÜHRUNG
24Bottles Società Benefit s.r.l. (im Folgenden auch das „Unternehmen“) hat den Grundsatz angenommen, das Ziel des wirtschaftlichen Gewinns mit dem Erreichen von sozialen und Umweltzielen zu verbinden. Es hat sich dazu entschlossen, im Rahmen der Unternehmensführung ethische und moralische Werte einzuhalten und zu respektieren, die auf den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Ehrlichkeit und Transparenz gemäß den geltenden Normen auf nationaler und internationaler Ebene basieren. Es betrachtet die allgemeinen Auswirkungen seiner Entscheidungen in jedem Bereich, ob in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft oder Leitung, als grundlegendes Element in seiner Geschäftstätigkeit und hat stets die Interessen und Sicherheit seiner Interessengruppen vor Augen.
Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten (im Folgenden der „Kodex“) ist ein Ausdruck der Grundsätze und Werte des Unternehmens und erfordert die strikte Einhaltung durch alle seine Lieferanten, Subunternehmer und Zulieferer (im Folgenden zusammengefasst als die „Lieferanten“ und individuell der „Lieferant“).
Aus diesen Gründen beabsichtigt das Unternehmen, dass seine Lieferanten gemäß den gleichen Grundsätzen agieren, sie respektieren und durchsetzen und sich in der eigenen Unternehmensführung an diese Philosophie halten.
Es wird davon ausgegangen, dass dieser Kodex in jedem Fall die Einhaltung nationaler Gesetze und internationaler Vereinbarungen, sonstiger geltender Gesetze und der in den Konventionen der internationalen Arbeitsorganisation, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen und den Prinzipien des UN Global Compact aufgeführten Grundsätze erfordert; im Falle eines Konflikts zwischen den verschiedenen Bestimmungen gilt diejenige mit den höchsten Standards.
Die Bestimmungen dieses Kodex sollen nicht zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verträgen, die zwischen Lieferanten und dem Unternehmen geschlossen wurden, in Widerspruch stehen. Im Falle, dass eine vertragliche Anforderung strenger als die in diesem Kodex beschriebene Anforderung ist, gilt die strengere Anforderung.
Eine Verletzung dieses Kodex und/oder den auf nationaler und internationaler Ebene geltenden Standards durch unsere Lieferanten führt gegebenenfalls zur vorzeitigen Beendigung von deren Beziehung mit dem Unternehmen.
1. ARBEITS- UND MENSCHENRECHTE
Das Unternehmen unterstützt den Grundsatz, dass Arbeit eine freie Wahl des Einzelnen ist.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die in ihren jeweiligen Ländern geltenden Arbeitsgesetze und Verordnungen sowie insbesondere die folgenden Bestimmungen einzuhalten, die vom Unternehmen als von grundlegender Bedeutung betrachtet werden. Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, in ihren Geschäftstätigkeiten und -transaktionen zu achten und die Freiheit und Gleichheit hinsichtlich Würde und Rechte aller Menschen ohne Unterschied anzuerkennen, wie in der Internationalen Menschenrechtscharta und den grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankert. Das Unternehmen bestärkt Abnehmer in der Einrichtung interner Mechanismen und Instrumente, mit denen sichergestellt wird, dass ihre Angestellten tatsächliche oder vermutete Menschenrechtsverletzungen melden können.
1.1. Zwangsarbeit
Unsere Lieferanten haben alle Formen und Arten von Zwangs-, Pflicht- und ausbeuterischer Arbeit zu verurteilen und unterlassen, einschließlich Arbeit ohne Arbeitserlaubnis sowie Arbeit unter Bedrohung und/oder Bestrafung.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die geltenden Rechtsvorschriften zur Bestrafung von Schwarzarbeit zu erfüllen.
1.2. Kinderarbeit
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, jede Form der Kinderarbeit im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften, einschlägigen ILO-Konventionen und der UN-Kinderrechtskonvention zu verurteilen und unterlassen.
Kein Kind darf, vorbehaltlich einschlägiger Ausnahmen im Rahmen geltender Gesetze und Verordnungen, für und/oder im Auftrag unserer Lieferanten arbeiten, es sei denn, es hat die Pflichtschulzeit erfüllt und das Alter von 16 Jahren erreicht. Kinder unter 18 Jahren sollten nicht nachts arbeiten oder gefährlichen Tätigkeiten ausgesetzt werden.
1.3. Belästigung und Missbrauch
Unsere Lieferanten haben ihre Angestellten mit Respekt und Würde zu behandeln und keine
Art von körperlicher Bestrafung, psychologischer oder körperlicher Belästigung oder sonstige Art von Missbrauch zu dulden.
1.4. Gehälter und Leistungen
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, ihre Angestellten und Mitarbeitenden gemäß den
geltenden rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen, zusätzlich zu abgeschlossenen Tarifvertragen, zu vergüten.
Die Bezahlung der Angestellten muss angemessen sein, um sicherzustellen, dass ihren Grundbedürfnissen entsprochen wird und ihr Lebensstandard die Würde des Einzelnen respektiert.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, allen Angestellten die in Tarifverträgen, Unternehmensvereinbarungen sowie sonstigen geltenden individuellen oder kollektiven Vereinbarungen vorgesehenen Leistungen zu gewähren.
1.5. Diskriminierung
Unsere Lieferanten haben jede Form der Diskriminierung gegenüber ihren Angestellten und Beschäftigen zu unterlassen.
Unsere Lieferanten haben sicherzustellen, dass bei Einstellungen, Zugang zu Fortbildungen, Beförderungen oder Kündigungen keine Diskriminierung auf der Grundlage von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Überzeugung, Nationalität oder sozialer und ethnischer Herkunft stattfindet.
1.6. Vereinigungsfreiheit
Unsere Lieferanten haben das Recht jedes Angestellten auf Kollektivverhandlungen, um einer Gewerkschaft ihrer Wahl beizutreten oder eine solche zu gründen, zu respektieren und anzuerkennen, ohne dass es dadurch zu Sanktionen, Diskriminierung oder Belästigung kommt.
1.7. Arbeitszeit
In Bezug auf die Arbeitszeit haben unsere Lieferanten die von den Gesetzen der Produktionsländer festgelegten Begrenzungen einzuhalten und keine exzessiven Überstunden aufzuerlegen. Die Gesamtzahl der Wochenarbeitsstunden darf 48 (achtundvierzig) Stunden, einschließlich aller Überstunden, nicht überschreiten und es muss mindestens ein Ruhetag alle sieben Tage oder, in jedem Fall, das von den in dem jeweiligen Land geltenden Gesetzen festgelegte Maximum gewährt werden.
1.8. Gesundheit und Sicherheit
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten, um Unfälle und Verletzungen, einschließlich solcher in Verbindung mit der Arbeit mit Maschinen, zu vermeiden.
Unsere Lieferanten haben gemäß den aktuell geltenden lokalen und internationalen Verordnungen und Gesetzen Systeme einzurichten, um Bedrohungen für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Angestellten aufzuspüren, zu vermeiden und zu beseitigen.
2. UNTERNEHMENSETHIK UND INTEGRITÄT
Das Unternehmen fördert und respektiert die Grundsätze der Rechtsmäßigkeit, Loyalität und Gerechtigkeit.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, diese Grundsätze einzuhalten und gemäß den in ihrem Tätigkeitskontext geltenden rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen, zusätzlich zu mit dem Unternehmen eingegangenen Verpflichtungen, mit größtmöglicher Transparenz zu agieren.
Das Unternehmen bestärkt Abnehmer darin, Maßnahmen zu verabschieden und Verfahren einzurichten, um die Erfüllung der geltenden Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Integrität der Organisation und ihrer Tätigkeiten sicherzustellen.
2.1. Leistungsabhängiger und fairer Wettbewerb
Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Lieferanten muss ausschließlich auf ihrer eigenen Leistung und der Qualität ihrer
Produkte und Dienstleistungen basieren.
Unsere Lieferanten haben an niemanden, an keinem Ort, unter keinen Umständen und zu keinem Zweck und weder im Namen des Unternehmens, in eigenem Namen oder im Namen Dritter Bestechungsgelder oder rechtswidrige Anreize – jeglicher Natur und jeglichen Betrages – zu zahlen.
Unsere Lieferanten beteiligen sich unter keinen Umständen an wettbewerbswidrigem Verhalten, weder im Namen des Unternehmens, in eigenem Namen oder im Namen Dritter.
2.2. Interessenkonflikte
Unsere Lieferanten haben echte oder scheinbare Interessenkonflikte in Bezug auf Geschäfte
mit dem Unternehmen zu vermeiden.
Der Lieferant hat alle Fälle echter oder scheinbarer Konflikte, die in unangemessener Weise zwischen ihre eigenen Interessen und jene des Unternehmens treten könnten, an das Unternehmen zu melden.
2.3. Geldwäschebekämpfung
Unsere Lieferanten haben geschäftliche oder finanzielle Beziehungen zu vermeiden, bei denen ein begründeter Verdacht besteht,
dass ihr Gegenüber an Geldwäsche beteiligt sein könnte.
Unsere Lieferanten werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Abwicklung von Zahlungsströmen zu regulieren und Unregelmäßigkeiten zu unterbinden, die nach normaler beruflicher Sorgfalt Misstrauen hinsichtlich des Ursprungs erhaltener Gelder hervorruft.
2.4. Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung
Unsere Lieferanten dürfen einem Amtsträger oder einem Beauftragten des öffentlichen Dienstes, dessen/deren Familie oder sonstigen mit ihm/ihr verbundenen Personen weder direkt noch durch einen Mittler Geld oder sonstige Anreize jeglicher Art anbieten. Ebenso haben sie keine vorteilhaften persönlichen Beziehungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Einflussnahme auf ihr Geschäft einzugehen.
2.5. Informationstransparenz
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, klare und genaue Informationen über ihre Methoden und Ressourcen, ihre Produktionsstätten und die Merkmale der von ihnen angebotenen Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen sowie irreführende Aussagen zu unterlassen.
2.6. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
Unsere Lieferanten haben geltende Gesetze und Verordnungen zum Schutz persönlicher
Daten einzuhalten.
Alle Informationen – Modelle, Dokumente, Muster, Prototypen usw. –, die im Verlauf der Erfüllung vertraglicher Pflichten zur Kenntnis des Lieferanten gebracht werden, sind als vertraulich zu betrachten und zu behandeln.
Alle Warenzeichen und Symbole des Unternehmens, ob eingetragen oder zu irgendeiner Zeit von ihm benutzt, sind zu keinem anderen Zweck zu verwenden, es sei denn, die Nutzung erfolgt gemäß vom Unternehmen erhaltenen Anweisungen. Sofern nicht ausdrücklich autorisiert, darf ein Lieferant den Namen und die Warenzeichen des Unternehmens nicht unter Bezugnahme auf seinen eigenen Handelskonzern verwenden.
3. RESPEKT VOR UND STÄRKUNG VON LOKALEN GEMEINDEN
Das Unternehmen fördert und verwirklicht Maßnahmen zur Unterstützung, Erhaltung und Entwicklung der lokalen Gemeinden, in denen es tätig ist, unter anderem durch ehrenamtliche und Bildungstätigkeiten, Geld- und Materialspenden und weitere spezifische Projekte.
Das Unternehmen bestärkt Lieferanten darin, Richtlinien der Fürsorge und des Respekts gegenüber den Gemeinden, in denen sie tätig sind, einzurichten, sowohl durch Maßnahmen zur Reduzierung negativer Folgen als auch durch Maßnahmen und Projekte zur Schaffung und Verteilung von Wert.
3.1. Tradition, Kultur
Unsere Lieferanten respektieren die Kultur und die Traditionen der Gemeinden, die von ihren Geschäftstätigkeiten und/oder Transaktionen betroffen sind, indem sie verursachte Unannehmlichkeiten für lokale Gemeinden auf ein Minimum reduzieren und Wege des Teilens und der Zusammenarbeit fördern.
3.2. Zusammenarbeit mit Interessengruppen
Unsere Lieferanten haben sich für die Schaffung lokaler Arbeitsplätze und die Zusammenarbeit mit Gemeinden, individuellen und kollektiven Stakeholdern, Institutionen und Regierungen zu engagieren, um das soziale, kulturelle und bildungsbezogene Wohlergehen der Gemeinden, in denen sie tätig sind, zu verbessern.
3.3. Unterstützung des lokalen Produktions- und Wirtschaftsgefüges
Unsere Lieferanten haben das lokale Produktions- und Wirtschaftsgefüge so weit wie möglich zu unterstützen, unter anderem durch das Zurückgreifen auf lokale Arbeitskräfte und Lieferanten, um zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Gemeinden und Bevölkerungsgruppen beizutragen.
4. RESPEKT VOR UND SCHUTZ VON NATÜRLICHEN ÖKOSYSTEMEN
Das Unternehmen legt größten Wert auf ökologische Nachhaltigkeit und setzt sich mit Kräften dafür ein, Kohlenstoffdioxid- und Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre zu beseitigen und die Verwendung von Einweg-Plastikprodukten zu reduzieren.
Unsere Lieferanten werden darin bestärkt, Emissionen in Verbindung mit ihren Geschäftstätigkeiten zu überwachen und auf die Eindämmung oder Reduzierung derselben hinzuarbeiten. Zusätzlich werden Lieferanten darin bestärkt, Verfahren zur Reduzierung oder Beseitigung der Verwendung von Einweg-Plastik innerhalb ihrer Geschäftsräume einzuführen.
4.1. Schutz der Umwelt und Respekt vor Tieren
Das Unternehmen fördert im Hinblick auf eine nachhaltige Zukunft aktiv den Respekt vor der Umwelt zugunsten der Generationen von heute und morgen.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die für ihre Branche geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten und, wo möglich, tugendhafte Verhaltensweisen zur Reduzierung und Beseitigung negativer Umweltfolgen in Verbindung mit ihren Geschäftstätigkeiten anzunehmen. Beinhaltet die Geschäftstätigkeit Tiere, verpflichten sich die Lieferanten dazu, diese mit genügend Raum, angemessener Ernährung und der notwendigen Pflege auf der Grundlage von Erfahrung und wissenschaftlichen Kenntnissen zu versorgen. Werden Tiere geschlachtet, dürfen diese nicht leiden.
4.2. Abfallmanagement
Unsere Lieferanten müssen die geltenden Gesetze und Verordnungen in Bezug auf das Management von Abfällen, sowohl gefährlicher als auch ungefährlicher, befolgen und deren ordnungsgemäße Behandlung, Lagerung, Beförderung und Entsorgung sicherstellen. Unsere Lieferanten werden darin bestärkt, Maßnahmen zur Förderung von Abfallsortierverfahren, einschließlich durch aktive Wiederverwertungs- und Wiederverwendungsrichtlinien, sowie für den Ersatz von Plastikverpackungen durch nachhaltigere Lösungen zu ergreifen.
4.3. Management von Energiequellen, Emissionen und Wasserverbrauch
Unsere Lieferanten haben den Verbrauch von Wasser und Energieressourcen zu überwachen und, wo möglich, nach Lösungen zu suchen, die die Rolle von Energiequellen mit geringen Umweltauswirkungen stärken. Unsere Lieferanten haben sich dazu zu verpflichten, ihren relevanten Verbrauch zu reduzieren und die Wirksamkeit ihrer Produktionsinstrumente sowie die Nachhaltigkeit ihrer gewöhnlichen und außergewöhnlichen Tätigkeiten zu verbessern. In Bezug auf Treibhausgasemissionen haben unsere Lieferanten das Bewusstsein für dieses Thema zu unterstützen, indem sie Richtlinien für die Überwachung oder den Ausgleich von Emissionen bewerten.
5. PRODUKTHAFTUNG
Das Unternehmen hat seinen Kunden hochwertige Produkte zu bieten und zu garantieren, dass maximales Augenmerk auf die Sicherheit der im Produktionsverfahren verwendeten Materialien gelegt wird.
Unsere Lieferanten werden darin bestärkt, nach den bestmöglichen Lösungen zu suchen, um ihren Kunden sichere und hochwertige Produkte und Materialien zu bieten.
5.1. Hochwertige und nachhaltige Produktentwicklung
Unsere Lieferanten haben sowohl in der Beschaffungsphase als auch bei der Produktion größtes Augenmerk auf die Qualität und Sicherheit aller verwendeter Materialien zu legen und die Verwendung wiederverwertbarer, erneuerbarer, wiederverwendbarer und lokal beschaffter Materialien zu bestärken.
5.2. Chemische Sicherheit der Produkte
Unsere Lieferanten haben die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Verwendung gefährlicher oder schädlicher Substanzen einzuhalten und von Marketingmaterialien und/oder Produkten abzusehen, die die Gesundheit von Verbrauchern und Arbeitskräften potenziell gefährden. Der Lieferant hat für die Angestellten, die mit solchen Substanzen in Kontakt kommen könnten, über die ganze Produktionskette hinweg eine angemessene Ausbildung und Sicherheitsausrüstung sicherzustellen.
5.3. Nachverfolgbarkeit von Materialien und Produkten
Unsere Lieferanten haben die Nachverfolgbarkeit von Produkten zu garantieren und, auf Anforderung hin, Informationen über die Orte der Beschaffung sowie die Verarbeitung der verwendeten Materialien bereitstellen.
6. ERFÜLLUNG DIESES VERHALTENSKODEX UND FORM DER VERBREITUNG
Der Lieferant hat mit dem Unternehmen und dessen Stellvertretern bei der Überwachung und Beurteilung seiner Erfüllung der in dem Kodex gestellten Erwartungen bei der Ausübung von Tätigkeiten für das Unternehmen zusammenzuarbeiten. Er ist außerdem verpflichtet, dem Unternehmen, auf spezifische Anforderung hin, zusätzliche Informationen und Nachweise über die Erfüllung dieses Kodex zur Verfügung zu stellen.
Im Falle von Fehlverhalten hat der Lieferant uneingeschränkt mit der vom Unternehmen durchgeführten relevanten Untersuchung zusammenzuarbeiten. Der Lieferant und seine Geschäftspartner sind verpflichtet, alle während der Beurteilung identifizierten Verstöße zu beheben.
Der Lieferant erkennt an und stimmt zu, dass er alleine für die uneingeschränkte Erfüllung dieses Kodex durch seine Direktoren, Handlungsbevollmächtigten, Angestellten, Stellvertreter und Geschäftspartner verantwortlich ist.
Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, den Lieferanten unverzüglich über Änderungen des Kodex zu benachrichtigen und ihn zu jeder Zeit auf seiner Website zugänglich zu machen.